Erklärung zur Konformität
zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Zuwendungen oder in Form anderer oder eigener Maßnahmen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu fördern.
Die Satzung der Stiftung erfüllt gemäß Bescheid des Finanzamts Heidelberg vom 27.02.2017 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Gemäß Bescheid des Finanzamts Heidelberg vom 24.09.2024 ist die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die von ihr verfolgten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Diese Berechtigung gilt (zunächst) bis zum 24.09.2029